Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Das Prinzip ist einfach: Wer seinen Sachleistungsanspruch nur teilweise nutzt, erhält den nicht genutzten Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

In Hamburg nutzen viele Familien diese Möglichkeit, um professionelle Pflegedienste für bestimmte Tätigkeiten einzusetzen und gleichzeitig Angehörige für den Rest der Pflege finanziell zu unterstützen. Die Kombinationsleistung bietet damit echte Flexibilität bei der Gestaltung des Pflegealltags.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Das System funktioniert auf prozentualer Basis. Wer zum Beispiel 80 Prozent des möglichen Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst verbraucht, erhält die verbleibenden 20 Prozent als Pflegegeld ausgezahlt. Das Verhältnis ist immer proportional.

Rechenbeispiel für Pflegegrad 2 Maria hat Pflegegrad 2. Das monatliche Sachleistungsbudget beträgt 796 Euro. Ihr Pflegedienst rechnet 636,80 Euro ab – das sind 80 Prozent. Maria erhält zusätzlich 20 Prozent des Pflegegeldes: 20 % von 347 Euro = 69,40 Euro monatlich.

Voraussetzungen für die Kombinationsleistung

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (nicht bei Pflegegrad 1)
  • Häusliche Pflege als Versorgungsform
  • Inanspruchnahme eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes für Teilleistungen
  • Das nicht genutzte Sachleistungsbudget wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt

Die 6-Monatsbindung: Was sie bedeutet

Wer die Kombinationsleistung in Anspruch nimmt, muss beachten: Die gewählte Aufteilung ist für mindestens sechs Monate verbindlich. Das bedeutet, dass man nicht monatlich zwischen reinem Pflegegeld, reinen Sachleistungen und der Kombination wechseln kann. Eine Änderung ist frühestens nach sechs Monaten möglich – außer bei einem wichtigen Grund wie einem Krankenhausaufenthalt.

Hinweis für Hamburger Familien Die Kombinationsleistung muss schriftlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Informieren Sie Ihren Pflegedienst über die gewünschte Aufteilung, damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann.

Unfallversicherung für private Pflegepersonen

Ein häufig übersehener Vorteil der Kombinationsleistung: Private Pflegepersonen – also Angehörige, die die Pflege übernehmen – sind durch die Pflegeversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Das gilt ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson regelmäßig und in erheblichem Umfang pflegt.

Pflegegeld und Sachleistungen – welche Option passt?

Welche Leistungsform die richtige ist, hängt von der individuellen Situation ab. Familien in Hamburg, die sowohl auf professionelle Unterstützung als auch auf die Pflege durch Angehörige setzen, sind mit der Kombinationsleistung oft gut beraten. Wer einen passenden Pflegedienst sucht, findet bei pflegedienst.me kostenlose und neutrale Beratung.

Fazit

Die Kombinationsleistung schafft Flexibilität im Pflegealltag und ermöglicht eine optimale Nutzung der verfügbaren Budgets. Wer Pflegegeld und Sachleistungen geschickt kombiniert, kann sowohl professionelle Pflege als auch die Unterstützung durch Angehörige finanzieren. pflegedienst.me hilft bei der Suche nach dem richtigen Pflegedienst in Hamburg – kostenlos und unverbindlich.

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Redaktion pflegedienst.me Neutrale Pflegeberatung & Vermittlung in Hamburg · Geprüfte Informationen zu Pflegeleistungen und Pflegeversicherung

Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium, Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), pflege.de