Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegen einen Angehörigen zu Hause – viele davon ehrenamtlich und ohne Bezahlung. Diese Arbeit ist gesellschaftlich unverzichtbar, bringt aber auch persönliche Risiken mit sich: Wer aus dem Berufsleben aussteigt oder die Arbeitszeit reduziert, um sich um einen pflegebedürftigen Menschen zu kümmern, sammelt weniger Rentenpunkte und verliert den Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber. Der Gesetzgeber hat auf diese Situation reagiert und eine Reihe von Absicherungen für pflegende Angehörige geschaffen.

Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse

Eine der bedeutendsten Absicherungen: Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige. Das bedeutet, dass die Zeit der häuslichen Pflege nicht als "Lücke" in der Rentenbiografie auftaucht, sondern aktiv Rentenpunkte aufgebaut werden.

Diese Leistung gilt ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson:

  • die pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig pflegt (also kein Geld dafür erhält),
  • mindestens 10 Stunden pro Woche (auf mindestens 2 Tage verteilt) pflegt,
  • neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Absicherungen für pflegende Angehörige auf einen Blick Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse ab PG 2 (bei Erfüllung der Bedingungen). Unfallversicherungsschutz für registrierte Pflegepersonen ab PG 2. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige. Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Tage Lohnersatz pro Jahr.

Unfallversicherung für Pflegepersonen

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, ist dabei nicht schutzlos. Registrierte Pflegepersonen genießen ab Pflegegrad 2 Unfallversicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Schutz greift, wenn die Pflegeperson bei Pflegetätigkeiten einen Unfall erleidet – zum Beispiel beim Heben, Transferieren oder bei anderen körperlichen Pflegehandlungen.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse registriert ist. Wer bislang noch nicht registriert ist, sollte das nachholen – der Schutz entsteht nicht automatisch, sondern setzt eine Meldung voraus.

Kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Pflege ohne Fachausbildung zu erbringen ist herausfordernd. Genau deshalb bietet die Pflegeversicherung kostenlose Pflegekurse für Angehörige und andere ehrenamtliche Pflegepersonen an. In diesen Kursen werden praktische Pflegetechniken, der Umgang mit Demenz, Selbstschutz beim Heben und rechtliche Grundlagen vermittelt.

In Hamburg werden solche Kurse von Pflegekassen, Pflegestützpunkten und Wohlfahrtsverbänden angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos und erfordert keine besondere Voraussetzung außer der Tatsache, dass man einen Angehörigen mit Pflegebedarf betreut.

Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatz in Krisensituationen

Wenn ein nahestehender Mensch plötzlich pflegebedürftig wird und sofortige Hilfe organisiert werden muss, können Berufstätige für bis zu 10 Tage pro Jahr die Arbeit unterbrechen. Für diese Zeit besteht Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld – einen Lohnersatz, der von der Pflegekasse gezahlt wird. Es handelt sich um eine Leistung vergleichbar dem Kinderkrankengeld: kurzfristig, aber wirksam in akuten Situationen.

Wie registriere ich mich als Pflegeperson bei der Pflegekasse?

Schritt 1: Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person

Die Anmeldung als Pflegeperson erfolgt über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – nicht über die eigene Krankenkasse. Dort gibt es ein entsprechendes Formular, auf dem Name, Adresse und Pflegeumfang der Pflegeperson eingetragen werden.

Schritt 2: Angaben zur Pflegetätigkeit

Die Pflegekasse benötigt Angaben dazu, wie viele Stunden wöchentlich gepflegt wird, an wie vielen Tagen, und ob neben der Pflege eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Auf Basis dieser Informationen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Rentenversicherungsbeiträge erfüllt sind.

Schritt 3: Bescheid abwarten und profitieren

Nach der Prüfung ergeht ein Bescheid der Pflegekasse. Ab dem Zeitpunkt der Meldung beginnen in der Regel die Leistungen. Die Rentenversicherungsbeiträge werden direkt von der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen.

Wer die häusliche Pflege durch professionelle Unterstützung ergänzen möchte – um sich selbst zu entlasten oder die Qualität der Versorgung zu sichern – findet auf pflegedienst.me schnell und kostenlos einen geeigneten ambulanten Pflegedienst in Hamburg.

Wichtig: Frühzeitig registrieren Die Rentenversicherungsbeiträge und der Unfallversicherungsschutz gelten erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung bei der Pflegekasse – nicht rückwirkend. Wer bereits seit Längerem pflegt, ohne registriert zu sein, sollte das so schnell wie möglich nachholen, um keine weiteren Zeiten zu verlieren.

Pflegende Angehörige leisten unverzichtbare Arbeit. Die Absicherungen, die das Gesetz vorsieht, sind ein Ausdruck der gesellschaftlichen Wertschätzung für diese Tätigkeit. Wer alle verfügbaren Leistungen kennt und beantragt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Zukunft.

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Redaktion pflegedienst.me Neutrale Pflegeberatung & Vermittlung in Hamburg · Geprüfte Informationen zu Pflegeleistungen und Pflegeversicherung

Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium, Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), pflege.de