Der Moment der Entlassung aus dem Krankenhaus kann für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien überwältigend sein: Diagnosen, Medikamentenpläne, Verordnungen, unbekannte Pflegesituationen – und das alles in kurzer Zeit. Die Pflegeüberleitung – auch Überleitungspflege oder Entlassungsmanagement genannt – ist der strukturierte Prozess, der sicherstellt, dass der Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Pflege reibungslos gelingt.

Was ist Pflegeüberleitung?

Pflegeüberleitung bezeichnet alle Maßnahmen, die dafür sorgen, dass eine Person nach einem Krankenhausaufenthalt nahtlos weiterversorgt wird – zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Sie umfasst:

  • Die frühzeitige Planung der Entlassung durch den Krankenhaussozialdienst
  • Die Weitergabe von Informationen zwischen Krankenhaus und nachsorgenden Einrichtungen
  • Die Organisation eines ambulanten Pflegedienstes für die häusliche Weiterversorgung
  • Die Beantragung notwendiger Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Haltegriffe)
  • Die Abstimmung mit Hausarzt, Fachärzten und Therapeuten

Das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser in Hamburg

Seit 2017 haben Patienten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein strukturiertes Entlassungsmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das bedeutet: Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Überleitung aktiv zu unterstützen. Der Krankenhaussozialdienst koordiniert dabei:

  • Erstgespräch zur Einschätzung des Pflegebedarfs nach Entlassung
  • Kontaktaufnahme mit Pflegekasse und ambulanten Pflegediensten
  • Beantragung von Kurzzeitpflege, wenn eine sofortige Heimversorgung nicht möglich ist
  • Hilfsmittelversorgung über das Krankenhaus oder den Hausarzt

In Hamburger Kliniken wie dem UKE, dem Asklepios-Verbund oder dem Marienkrankenhaus gibt es spezialisierte Pflegeüberleitungsfachkräfte, die diese Koordination übernehmen.

Was tun, wenn das Entlassungsmanagement nicht ausreicht?

In der Praxis läuft die Pflegeüberleitung nicht immer reibungslos: Der Krankenhaussozialdienst ist überlastet, die Entlassung erfolgt kurzfristig, oder die Familie ist mit der Organisation überfordert. In diesen Fällen können Sie selbst aktiv werden:

Schritt 1: Frühzeitig mit dem Sozialdienst sprechen

Warten Sie nicht auf das Entlassungsgespräch – nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zum Krankenhaussozialdienst auf. Schildern Sie die häusliche Situation und fragen Sie nach dem Entlassungsplan. Je früher die Planung beginnt, desto besser.

Schritt 2: Pflegedienst selbst anfragen

Gleichzeitig können Sie selbst einen ambulanten Pflegedienst in Hamburg kontaktieren. Über pflegedienst.me können Sie unkompliziert und kostenlos eine Anfrage stellen – der Pflegedienst kann dann direkt mit dem Krankenhaus kommunizieren und die Versorgung ab dem Entlassungstag sicherstellen.

Schritt 3: Pflegegrad beantragen oder anpassen

Wenn nach dem Krankenhausaufenthalt ein neuer oder höherer Pflegebedarf besteht, sollte sofort ein Antrag auf (Höherstufung des) Pflegegrad gestellt werden. Der Antrag wirkt rückwirkend ab dem Antragsdatum – es geht also kein Geld verloren.

Kurzzeitpflege als Brücke Wenn zu Hause noch keine vollständige Versorgung möglich ist – etwa weil der Pflegedienst noch nicht gefunden wurde oder Umbaumaßnahmen ausstehen – kann Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung als Überbrückung genutzt werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 Euro jährlich für Kurzzeitpflege.

Checkliste: Pflegeüberleitung nach Hause in Hamburg

  • ☐ Krankenhaussozialdienst früh kontaktieren (idealerweise ab Tag 3 des Aufenthalts)
  • ☐ Entlassdatum und voraussichtlichen Pflegebedarf erfragen
  • ☐ Pflegekasse über den Krankenhausaufenthalt informieren und ggf. Pflegegrad beantragen
  • ☐ Ambulanten Pflegedienst in Hamburg anfragen
  • ☐ Notwendige Hilfsmittel beantragen (Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Toilettenstuhl)
  • ☐ Wohnung auf Pflegebedarf vorbereiten (Stolperfallen entfernen, Badezimmer anpassen)
  • ☐ Hausarzt über Entlassung informieren und Folgetermin vereinbaren
  • ☐ Ggf. Kurzzeitpflege als Überbrückung organisieren
  • ☐ Angehörige in die Pflegesituation einweisen lassen
  • ☐ Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen

Besondere Situation: Erstmalige Pflegebedürftigkeit nach Krankenhaus

Oft tritt Pflegebedürftigkeit erstmals nach einem akuten Ereignis auf: Schlaganfall, Hüftoperation, schwerer Sturz. Für Familien ist das eine völlig neue Situation. Die wichtigsten Schritte nach einer erstmaligen Pflegebedürftigkeit:

  • Pflegegrad beantragen (formlos bei der Pflegekasse, am besten noch aus dem Krankenhaus heraus)
  • Pflegeberatung nutzen – kostenlos und gesetzlich verankert
  • Keine voreiligen Entscheidungen treffen: Das richtige Pflegekonzept entwickelt sich oft erst in den ersten Wochen

Pflegeüberleitung in Hamburg: Wir helfen

Eine gute Pflegeüberleitung entscheidet maßgeblich darüber, wie gut sich ein Mensch nach dem Krankenhaus erholt und wie sicher die häusliche Versorgung gelingt. Über pflegedienst.me vermitteln wir schnell und kostenlos einen geeigneten Pflegedienst in Hamburg – auch kurzfristig für die Zeit direkt nach der Entlassung.

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Redaktion pflegedienst.me Neutrale Pflegeberatung & Vermittlung in Hamburg · Geprüfte Informationen zu Pflegeleistungen und Pflegeversicherung

Quellen: GKV-Spitzenverband, SGB V §39, SGB XI, Krankenhausgesellschaft Hamburg, Bundesministerium für Gesundheit