Pflegegrad 1 ist der unterste Pflegegrad im deutschen System – und oft der am wenigsten verstandene. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen nicht, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen, und lassen bares Geld liegen. Dabei ist gerade in dieser frühen Phase der Pflegebedürftigkeit eine gute Unterstützung wichtig, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen in dieser Kategorie kommen im Alltag weitgehend zurecht, benötigen aber in bestimmten Bereichen Unterstützung oder Anleitung. Der Pflegegrad wird auf Basis einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof festgestellt, bei der sechs Lebensbereiche bewertet werden.

Auch wenn Pflegegrad 1 der niedrigste Grad ist, entstehen damit konkrete Ansprüche gegenüber der Pflegekasse – und diese sollten vollständig genutzt werden.

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

Der wichtigste Geldbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden – zum Beispiel für Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter oder andere anerkannte Entlastungsangebote. Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate ins nächste Jahr übertragen werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich

Auch bei Pflegegrad 1 stehen 42 Euro monatlich für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Unterlagen zur Verfügung. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, und viele Anbieter liefern die Produkte direkt nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich + 10,49 Euro Einmalbeitrag

Der Hausnotruf ermöglicht es, im Notfall per Knopfdruck Hilfe zu rufen. Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten von 25,50 Euro sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation. Dieser Schutz ist besonders für Menschen mit Pflegegrad 1 sinnvoll, die allein leben und bei einem Sturz oder einer plötzlichen Erkrankung schnell Hilfe benötigen könnten.

Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Umbaumaßnahmen, die das selbstständige Leben erleichtern, werden auch bei Pflegegrad 1 gefördert. Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme können beantragt werden – für barrierefreies Badezimmer, Handläufe, Rampen oder andere Anpassungen. Mehrere Maßnahmen sind möglich.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 40 Euro monatlich

Auch das DiPA-Budget von 40 Euro pro Monat steht bei Pflegegrad 1 zur Verfügung. Damit können zugelassene digitale Pflegeanwendungen finanziert werden – etwa Erinnerungshilfen für Medikamente oder Apps für die Alltagsstrukturierung.

Kostenlose Beratung und Pflegekurse

Alle Inhaber eines Pflegegrades – einschließlich Pflegegrad 1 – haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Pflegende Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 1 können außerdem kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen.

Leistungen bei Pflegegrad 1 – Zusammenfassung Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat. Verbrauchsmittel: 42 Euro/Monat. Hausnotruf: 25,50 Euro/Monat + 10,49 Euro Einmalgebühr. Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. DiPA: 40 Euro/Monat. Kostenlose Beratung und Pflegekurse.

Was steht mir bei Pflegegrad 1 NICHT zu?

Bei Pflegegrad 1 gibt es klare Grenzen, die viele Menschen überraschen. Die folgenden Leistungen sind ausschließlich ab Pflegegrad 2 verfügbar:

  • Kein Pflegegeld: Das monatliche Pflegegeld für selbst organisierte Pflege gibt es erst ab PG 2
  • Keine Pflegesachleistungen: Ambulante Pflegedienste können nicht über Pflegesachleistungen abgerechnet werden
  • Keine Verhinderungspflege: Das Budget für Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson entsteht erst ab PG 2
  • Keine Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege im Heim wird erst ab PG 2 bezuschusst
  • Keine Tagespflege: Die monatlichen Leistungsbeträge für Tagespflege beginnen bei PG 2
  • Kein Zuschuss zur vollstationären Pflege: Die Pflegekasse zahlt erst ab PG 2 in den stationären Einrichtungen

Warum lohnt sich der Antrag trotzdem?

Auch wenn Pflegegrad 1 weniger Leistungen umfasst als höhere Grade, lohnt sich der Antrag in jedem Fall. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der Hausnotruf und die Fördermöglichkeit für Wohnraumanpassungen sind erhebliche finanzielle Unterstützungen – besonders dann, wenn man allein lebt oder die Pflegesituation sich in absehbarer Zeit verschlechtern könnte.

Darüber hinaus ist der Pflegegrad 1 eine wichtige Grundlage für die Zukunft: Wer rechtzeitig einen Pflegegrad beantragt, ist im Falle einer Verschlechterung bereits im System und muss nicht von vorne anfangen.

Tipp: Entlastungsbetrag gezielt einsetzen Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann für viele Alltagshilfen genutzt werden – von der Reinigungskraft bis zur Alltagsbegleiterin. Wichtig: Der Anbieter muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Liste zugelassener Anbieter in Hamburg.

Wer in Hamburg mit Pflegegrad 1 lebt und sich fragt, wie die Unterstützung bestmöglich organisiert werden kann, findet auf pflegedienst.me kostenlose Hilfe bei der Vermittlung geeigneter Dienste. Auch wenn Pflegesachleistungen bei PG 1 nicht möglich sind, können über den Entlastungsbetrag bestimmte Pflegedienstleistungen finanziert werden – und ein guter Pflegedienst kennt genau diese Möglichkeiten.

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Redaktion pflegedienst.me Neutrale Pflegeberatung & Vermittlung in Hamburg · Geprüfte Informationen zu Pflegeleistungen und Pflegeversicherung

Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium, Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), pflege.de