Pflege kostet Geld – das ist keine Überraschung. Was viele nicht wissen: Die Pflegeversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für professionelle Pflegedienste, sondern unterstützt auch bei der Anschaffung und regelmäßigen Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln. Diese Leistung steht allen Pflegegraden offen – auch Pflegegrad 1 – und ist in vielen Haushalten ein unterschätzter Vorteil.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern, die Pflegebedürftigen unterstützen oder die Pflegeperson entlasten. Die Pflegekasse unterscheidet dabei zwei grundlegende Kategorien:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Verbrauchsmittel)
  • Technische Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 Euro monatlich

Für Verbrauchsmittel, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden, erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt für alle Pflegegrade – also auch für Pflegegrad 1. Typische Verbrauchsmittel umfassen:

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Einmalhandschuhe (Latex oder Nitril)
  • Schutzschürzen
  • Mundschutzmasken
  • Bettschutzeinlagen und Unterlagen
42 Euro monatlich für alle Pflegegrade Die Erstattung von bis zu 42 Euro für Verbrauchsmittel gilt unabhängig vom Pflegegrad – also auch schon bei Pflegegrad 1. Wer diese Leistung noch nicht beantragt hat, sollte das nachholen: Nicht genutzte Monate können nachträglich nicht geltend gemacht werden.

Technische Pflegehilfsmittel

Neben den Verbrauchsmitteln gibt es technische Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege dauerhaft unterstützen. Diese werden in der Regel als Leihgabe gestellt oder vollständig finanziert. Typische Beispiele sind:

  • Pflegebetten: Elektrisch verstellbare Betten erleichtern das Lagern, Aufstehen und Hinsetzen erheblich
  • Transferhilfen: Drehteller, Rutschbretter, Lagerungskissen und andere Hilfsmittel für den sicheren Positionswechsel
  • Hausnotrufgeräte: Ermöglichen eine schnelle Alarmierung im Notfall

Der Hausnotruf

Der Hausnotruf ist eines der meistgenutzten technischen Pflegehilfsmittel. Mit einem kleinen Gerät – oft als Knopf am Handgelenk oder als Halskette – können Pflegebedürftige im Notfall sofort Hilfe rufen. Die Pflegekasse übernimmt für alle Pflegegrade:

  • 25,50 Euro monatlich für die laufenden Kosten des Hausnotruf
  • 10,49 Euro einmalig für die Installation des Geräts

Dieser Zuschuss gilt ebenfalls für alle Pflegegrade und ist unabhängig von anderen Leistungen der Pflegekasse nutzbar.

Antragstellung bei der Pflegekasse

So läuft der Antrag

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt direkt bei der zuständigen Pflegekasse. Das Vorgehen ist in der Regel unkompliziert:

  1. Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen (telefonisch, schriftlich oder per App)
  2. Antrag auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln stellen
  3. Gegebenenfalls Bestätigung des Pflegegrades vorlegen
  4. Lieferschein des Anbieters oder Kassenbon einreichen (bei Verbrauchsmitteln)

Für Verbrauchsmittel gibt es häufig Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen und monatlich ein Paket liefern. Das erspart die Vorfinanzierung und das Einreichen von Belegen.

Anbieter vergleichen

Es gibt zahlreiche Anbieter von Pflegehilfsmitteln in Hamburg, die auf die Abrechnung mit Pflegekassen spezialisiert sind. Ein seriöser Anbieter klärt im Vorfeld, ob das jeweilige Produkt von der Pflegekasse anerkannt wird. Auch Pflegedienste wie jene, die über pflegedienst.me vermittelt werden, können bei der Auswahl und Bestellung geeigneter Hilfsmittel unterstützen.

Tipp: Kombinieren Sie verschiedene Leistungen Pflegehilfsmittel können problemlos mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden – zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag, der Wohnraumanpassung oder dem DiPA-Budget. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse auf alle Ihnen zustehenden Leistungen an.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Kann ich die 42 Euro auch für andere Produkte nutzen?

Nein – das Budget von 42 Euro monatlich ist auf anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beschränkt. Welche Produkte genau erstattungsfähig sind, listet die Pflegekasse auf. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Rückfrage vor dem Kauf.

Was passiert, wenn ich das Budget nicht ausschöpfe?

Nicht genutzte Beträge werden nicht in den Folgemonat übertragen. Wer im laufenden Monat unter 42 Euro bleibt, verliert die Differenz. Es empfiehlt sich daher, den monatlichen Verbrauch gut zu planen.

Muss ich für technische Hilfsmittel selbst zahlen?

In der Regel nicht, wenn das Hilfsmittel von der Pflegekasse genehmigt wurde und ein anerkannter Anbieter beauftragt wird. Bei nicht genehmigten Geräten oder nicht zugelassenen Anbietern können Eigenkosten entstehen.

Pflegehilfsmittel sind eine praktische und finanzielle Unterstützung im Pflegealltag – und werden von vielen Familien noch zu selten in vollem Umfang genutzt. Wenn Sie Fragen zur häuslichen Pflegeorganisation haben, hilft pflegedienst.me gerne weiter.

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Redaktion pflegedienst.me Neutrale Pflegeberatung & Vermittlung in Hamburg · Geprüfte Informationen zu Pflegeleistungen und Pflegeversicherung

Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium, Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), pflege.de