Digitale Technologien verändern die Pflege – und die Pflegeversicherung zieht mit. Seit einigen Jahren können Pflegebedürftige in Deutschland digitale Pflegeanwendungen, sogenannte DiPA, über die Pflegekasse finanzieren lassen. Das monatliche Budget beträgt 40 Euro und steht allen Pflegegraden zur Verfügung. Was genau hinter dem Begriff DiPA steckt, wie die Antragstellung funktioniert und was DiPA von normalen Apps unterscheidet – das erklären wir hier.
Was sind Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?
Digitale Pflegeanwendungen sind zugelassene digitale Produkte, die gezielt dazu dienen, die häusliche Pflege zu unterstützen, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern oder die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und professionellen Pflegekräften zu verbessern. Sie können auf Smartphones, Tablets oder anderen Endgeräten laufen.
Wichtig: Nicht jede App, die sich mit Gesundheit oder Pflege befasst, ist eine anerkannte DiPA. Nur Anwendungen, die offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurden, werden von der Pflegekasse finanziert.
Wofür können DiPA eingesetzt werden?
Unterstützung im Pflegealltag
Digitale Pflegeanwendungen können beispielsweise bei der Medikamentenerinnerung helfen, Pflegetagebücher digital führen oder die strukturierte Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Manche Anwendungen unterstützen auch bei kognitiven Trainingsübungen oder mentaler Aktivierung.
Förderung der Selbstständigkeit
Ein zentrales Ziel vieler DiPA ist es, die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen im Alltag zu stärken. Anwendungen können Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Alltagshandlungen anbieten, die Orientierung im Tagesablauf unterstützen oder die Kommunikation für Menschen mit Sprachproblemen erleichtern.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Einige DiPA sind auch auf die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen ausgerichtet – sie helfen bei der Pflegeplanung, der Dokumentation von Pflegeleistungen oder der Koordination zwischen mehreren Beteiligten.
DiPA vs. normale Apps – der entscheidende Unterschied
Der Unterschied zwischen einer DiPA und einer gewöhnlichen Gesundheits-App liegt in der offiziellen Zulassung. Eine DiPA muss ein strenges Bewertungsverfahren durchlaufen und nachweisen, dass sie einen pflegerischen Nutzen hat, sicher ist und die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllt. Allgemeine Fitness-Apps, Kalender-Apps oder nicht zugelassene Pflegetagebücher fallen nicht unter den DiPA-Begriff und werden nicht erstattet.
Das zusätzliche Budget für Einweisung
Neben den 40 Euro monatlich für die DiPA selbst gibt es ein zusätzliches Budget für die Einweisung in die Nutzung der Anwendung durch einen Pflegedienst. Das bedeutet: Wenn ein ambulanter Pflegedienst die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen in die Nutzung einer DiPA einführt, können diese Kosten separat über die Pflegekasse abgerechnet werden. Das macht DiPA niedrigschwelliger – auch für Menschen, die wenig Erfahrung mit digitalen Anwendungen haben.
Antragstellung – so funktioniert es
Schritt 1: Geeignete DiPA auswählen
Zunächst sollte eine DiPA ausgewählt werden, die zum konkreten Pflegebedarf passt. Eine Liste der zugelassenen DiPA führt das BfArM. Nicht alle Anwendungen sind für alle Pflegesituationen gleich geeignet – sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Pflegedienst oder Ihrer Pflegeberatung.
Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag auf Kostenübernahme für eine DiPA wird direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. In der Regel ist der Antragsprozess unkompliziert – die Pflegekasse prüft, ob die gewählte Anwendung zugelassen ist und ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Schritt 3: Nutzung und ggf. Einweisung durch Pflegedienst
Nach der Genehmigung kann die DiPA genutzt werden. Wenn eine Einweisung durch einen Pflegedienst gewünscht ist, kann dieser – über das separate Budget – beauftragt werden. Auf pflegedienst.me lässt sich schnell und kostenlos ein Pflegedienst in Hamburg finden, der bei der Einführung in digitale Pflegeanwendungen unterstützen kann.
Für wen lohnt sich eine DiPA besonders?
DiPA sind besonders sinnvoll für Menschen, die bereits gut mit digitalen Geräten umgehen können, oder wenn Angehörige die technische Unterstützung übernehmen. Auch für Personen mit beginnender Demenz, bei denen strukturierende und erinnerungsfördernde Anwendungen sinnvoll sind, können DiPA einen echten Mehrwert bieten.
Wer in Hamburg einen Pflegedienst sucht, der bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen unterstützt, findet auf pflegedienst.me eine kostenlose und unverbindliche Vermittlung passender Dienste.
Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium, Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), pflege.de