Damit Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen können, unterstützt die Pflegeversicherung bauliche Anpassungsmaßnahmen. Der Zuschuss für Wohnraumanpassungen beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – und das für alle Pflegegrade, also bereits ab Pflegegrad 1. In Hamburg nutzen viele Familien diese Förderung, um Badezimmer umzurüsten, Treppen mit Liften zu versehen oder andere Hindernisse im Alltag zu beseitigen.
Was ist Wohnraumanpassung?
Wohnraumanpassung umfasst alle baulichen oder technischen Maßnahmen in der Wohnung, die den Pflegealltag erleichtern, Stürze verhindern oder mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen. Die Pflegeversicherung fördert solche Maßnahmen gezielt, weil sie dazu beitragen, einen Heimeinzug hinauszuzögern oder zu vermeiden.
Entscheidend ist: Es muss sich um Maßnahmen handeln, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit sinnvoll und notwendig sind. Die Umbauten müssen also nicht nur komfortsteigernde Wirkung haben, sondern nachvollziehbar zur Pflege oder Selbstversorgung beitragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Dieser Betrag gilt für alle Pflegegrade und wird als Zuschuss gewährt – er muss also nicht zurückgezahlt werden. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, muss der übersteigende Teil selbst getragen werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Badezimmer barrierefrei umbauen
Das Badezimmer ist einer der häufigsten Unfallherde für ältere und pflegebedürftige Menschen. Der Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe, ein erhöhter WC-Sitz oder ein Duschstuhl sind typische Maßnahmen, die gefördert werden können. Auch die Entfernung einer Badewanne zugunsten einer zugänglichen Duschwanne zählt dazu.
Treppenlift und Rampen
Wer in einem mehrstöckigen Haus lebt und die Treppe nicht mehr sicher nutzen kann, kann einen Treppenlift beantragen. Alternativ können Rampen für Rollstuhlnutzer oder Gehilfen gefördert werden. Voraussetzung ist immer, dass die Maßnahme den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht oder die Pflege erleichtert.
Türverbreiterungen und Umbau des Eingangsbereichs
Für Rollstuhlnutzer oder Personen mit Gehhilfen sind Standardtürbreiten oft zu eng. Die Verbreiterung von Türen ist eine häufig geförderte Maßnahme. Auch die Beseitigung von Schwellen oder der Einbau automatischer Türöffner können bezuschusst werden.
Küchenanpassungen
In bestimmten Fällen werden auch Umbaumaßnahmen in der Küche gefördert, wenn diese die Selbstversorgung von pflegebedürftigen Menschen ermöglichen – etwa die Absenkung von Arbeitsflächen für Rollstuhlnutzer.
Was zählt als eine Maßnahme?
Die Frage, was als eine eigenständige "Maßnahme" gilt, ist entscheidend für die Antragstellung. Eine Maßnahme ist in der Regel ein abgrenzbares Umbauvorhaben mit einem einheitlichen Zweck. Der Einbau einer bodengleichen Dusche und die Installation eines Treppenlifts gelten als zwei separate Maßnahmen – und können entsprechend getrennt beantragt werden.
Im Zweifelsfall lohnt sich eine Rücksprache mit der Pflegekasse vor Beginn der Baumaßnahme, um sicherzustellen, dass die geplanten Arbeiten als förderfähig anerkannt werden.
Antragstellung – so geht es
Vor Baubeginn beantragen
Ein wichtiger Hinweis: Der Antrag bei der Pflegekasse sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer die Umbaumaßnahme erst abschließt und dann den Antrag einreicht, riskiert eine Ablehnung der Förderung. Die Pflegekasse muss die Maßnahme grundsätzlich genehmigen, bevor mit der Umsetzung begonnen wird.
Unterlagen für den Antrag
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel:
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs
- Begründung des pflegerischen Nutzens
- Ggf. Grundriss der Wohnung oder Fotos des Ist-Zustands
Kombination mit anderen Fördermitteln
Der Zuschuss der Pflegekasse kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden – etwa mit Zuschüssen der KfW-Bank oder städtischen Förderprogrammen in Hamburg. So lassen sich bei größeren Umbauprojekten die Eigenkosten deutlich reduzieren. Eine umfassende Pflegeberatung hilft dabei, alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu nutzen. Wer außerdem Unterstützung bei der häuslichen Pflege sucht, findet auf pflegedienst.me schnell einen geeigneten ambulanten Pflegedienst in Hamburg.
Die Förderung der Wohnraumanpassung ist ein wertvoller Baustein, um die eigene Wohnung in Hamburg langfristig alters- und pflegegerecht zu gestalten. Mit dem richtigen Vorgehen lassen sich erhebliche Kosten sparen und die Lebensqualität nachhaltig verbessern.
Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium, Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), pflege.de